Verantwortungsvolle Materialbeschaffung
Seit dem 1. Januar 2021 ist die EU-Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821 in Kraft. Sie regelt die Festlegung von Pflichten für Unionseinführer zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten bei Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram sowie deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten. Unternehmen, die die betreffenden Mineralien und Metalle in die EU einführen, unterliegen weitreichenden Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette.
Mitsubishi International GmbH führt ausschließlich recycelte Metalle aus Singapur und Japan i.S.d. Art. 2 Buchst. s) der Verordnung (EU) 2017/821 in die EU ein. Bezugnehmend auf die hieraus resultierende Offenlegungspflicht nach Art. 7 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/821 informieren wir über unseren engen Austausch mit unseren Lieferanten im Drittland, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen. Entsprechende Managementsysteme zur regelmäßigen Überprüfung der Vorlieferanten wurden installiert.
Bei Fragen zur Materialbeschaffung richten Sie sich gerne an: Markus Rogge : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!